Im Departement Puy-de-Dôme in der Auvergne gibt es 23 sensible Naturgebiete (ENS), die vom Departementsrat geschützt werden. Auf dem Territorium von Auvergne VolcanSancy zählen wir 3 ENS: Guery-See, See Servieres, Jouvion-Moor. Um diese wichtigen Sehenswürdigkeiten unseres Territoriums in vollem Umfang und für lange Zeit nutzen zu können, ist es wichtig, sie zu erhalten.

Sensible Naturräume, was sind das?

Aufgrund des Reichtums oder der Seltenheit der Arten handelt es sich um bemerkenswerte Stätten im Hinblick auf das Naturerbe (Fauna, Flora und Landschaft). Diese Websites sind aus mehreren Gründen anfällig. Aus diesem Grund hat das Departement Puy-de-Dôme 1994 die Kompetenz „Sensible Naturräume“ erworben. Das Ziel ist zweifach: die Umwelt zu schützen und die Stätten zu entwickeln, um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und das Bewusstsein zu schärfen. Aus diesem Grund bietet das Departement Puy-de-Dôme ein Unterhaltungsprogramm an: „Naturtreffen“.

Walkers Charta


Konsultieren Sie vor dem Besuch der Websites die Wandercharta entwickelt vom Departementsrat von Puy de Dôme.

  • Auf der ENS ist Schwimmen nicht gestattet
  • Hunde sind an der Leine zu führen

Biwakieren verboten

Das Biwakieren ist verboten, außer im Rahmen einer Wanderung (außer auf dem Gelände von Guéry und in den Naturschutzgebieten, wo es strengstens verboten ist) und unter Einhaltung der folgenden Regeln:

  • Es wird im Zelt für eine Nacht (von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) oder höchstens für die Dauer von schlechtem Wetter, das Wanderer gefährden könnte, geduldet. Im Sommer muss das Zelt nach 20:00 Uhr aufgebaut und vor 8:00 Uhr abgebaut werden.
  • Der Standort des Biwaks muss am Waldrand liegen (um das Gras und die Herden zu schützen), mit Ausnahme von Hängen, Kratern und Gipfeln von Vulkanen oder anderweitig auf dem Boden angegeben.
  • Die Verwendung tragbarer Gaskocher wird in einer möglichst sicheren Umgebung toleriert: Stabilität, Abstand zu brennbaren Materialien (sehr trockene Materialien wie tote Blätter, Nadelbäume, trockenes Gras usw.). Andere Arten von Bränden, die auf dem Boden oder am Boden getragen werden, sind verboten
  • Es dürfen keine Abfälle auf dem Gelände zurückgelassen werden (einschließlich Toilettenpapier).
  • Mit Genehmigung der Person, die das Grundstück nutzt oder besitzt

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